Erbschaftssteuer auf Immobilien
Geerbtes Haus in Coburg — und jetzt? Berechne in 60 Sekunden die tatsächliche Steuerlast: mit allen Freibeträgen (§16 ErbStG), der Familienheim-Befreiung (§13 ErbStG, 200 m²-Regel bei Kindern), Versorgungsfreibetrag (§17) und Härteausgleich (§19 Abs. 3).
Bestimmt Freibetrag (§16) und Steuersatz (§19, 7–50 %).
Das Finanzamt bewertet nach Sachwert-/Vergleichs-/Ertragswertverfahren. Für die Erstrechnung Verkehrs- bzw. Marktwert nutzen.
Konten, Wertpapiere, Auto, Schmuck.
Resthypothek, offene Rechnungen, Bestattungskosten.
So funktioniert die Erbschaftssteuer 2026
Die Erbschaftssteuer ist bundeseinheitlich geregelt — der Coburger Bayern-Vorteil bei der Grunderwerbsteuer (3,5 %) gilt hier nicht. Die Steuerlast hängt von zwei Größen ab: dem persönlichen Freibetrag (Verwandtschaftsgrad) und dem Steuersatz (Vermögenshöhe).
Freibeträge §16 ErbStG (Stand 2026, unverändert seit 2009)
- 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- 400.000 € für Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Enkel mit verstorbenen Eltern
- 200.000 € für Enkel, deren Eltern noch leben
- 100.000 € für Eltern und Großeltern (nur Erbfall)
- 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten und sonstige Erwerber
Familienheim-Befreiung §13 (1) Nr. 4 ErbStG
Die selbstgenutzte Familienwohnung kann komplett steuerfrei sein, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Erblasser hat die Immobilie bis zuletzt selbst bewohnt (Ausnahme: Pflegeheim wegen zwingender Gründe)
- Erbe nutzt die Immobilie unverzüglich und mindestens 10 Jahre selbst zu Wohnzwecken
- Bei Kindern: Wohnfläche bis 200 m² komplett, darüber nur anteilig
Achtung: Bei vorzeitigem Auszug, Verkauf oder Vermietung binnen 10 Jahren fällt die Befreiung rückwirkend weg — das Finanzamt fordert die volle Steuer nach.
Stufentarif §19 ErbStG
Der Steuersatz wird auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb angewendet (nicht marginal). Bei Klasse I (Ehegatte, Kinder, Enkel) gelten 7–30 %, bei Klasse II (Geschwister, Nichten, Neffen) 15–43 %, bei Klasse III (alle Übrigen, z.B. Lebensgefährte) 30–50 %.
Bei knapper Stufenüberschreitung greift der Härteausgleich (§19 Abs. 3 ErbStG): die Mehrsteuer durch den höheren Satz darf nicht mehr als 50 % des überstoßenden Betrags betragen. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.
10-Jahres-Regel bei Schenkungen
Wer rechtzeitig schenkt, kann den Freibetrag alle 10 Jahre neu nutzen. Eine Schenkung von Mutter an Tochter über 400.000 € im Jahr 2026 verbraucht den Freibetrag — eine zweite Schenkung gleicher Höhe wird steuerfrei erst ab 2036. Für viele Coburger Familien lohnt sich die langfristige Übertragungs-Planung.
Wichtig in Coburg
- Erbschaftssteuer ist bundeseinheitlich — keine Bayern-Ermäßigung.
- Finanzamt-Bewertung typisch nahe Marktwert (Vergleichsverfahren).
- Bei strittiger Bewertung: Sachverständigen-Gutachten beauftragen (500–1.500 €).
- Erbe meldet 3 Monate nach Kenntnis beim Finanzamt (§30 ErbStG).
Freibeträge auf einen Blick
Stand 2026 — Freibeträge sind seit 2009 unverändert.
Schritte nach Erbfall
- 1. Erbschein beim Nachlassgericht (Amtsgericht Coburg)
- 2. Anzeige beim Finanzamt binnen 3 Monaten (§30)
- 3. Bewertung der Immobilie (Verkehrswert)
- 4. Entscheidung: Behalten / Selbstnutzen / Verkaufen
- 5. GEG-Pflichten ggf. binnen 2 Jahren erfüllen