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Pflicht-Check für Verkäufer & Vermieter

Energieausweis-Pflicht prüfen

Brauchst du einen Energieausweis? Welcher Typ — Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Was muss ins Inserat? Schneller Check nach GEG, inkl. Bußgeld-Risiko (bis 15.000 €).

Situation

Stichtag 1.11.1977 (WSchVO)

Energieausweis — die Basics

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis beruht auf 3 Jahren Heizkosten­abrechnungen — günstig (60–150 €) und schnell ausgestellt, aber abhängig vom Heizverhalten der Vor-Bewohner. Beispiel: Stand das Haus 2 Jahre leer, ist der Verbrauchsausweis künstlich gut.

Der Bedarfsausweis wird aus Bausubstanz, Heizungs­technik und Dämmstärken berechnet. Aussagekräftiger und unabhängig vom Nutzer (350–700 €). Bei Altbauten oft Pflicht.

Wer ist von der Pflicht ausgenommen?

  • Denkmalgeschützte Gebäude (§79 (4) GEG)
  • Reine Eigennutzung ohne Verkauf/Vermietung
  • Gebäude < 50 m² Nutzfläche
  • Vorübergehend genutzte Gebäude (Bauzeit < 2 Jahre)
  • Manche landwirtschaftliche Gebäude

Wer darf ausstellen?

In Coburg / Bayern: BAFA-gelistete Energieberater, Architekten und Ingenieure mit entsprechender Qualifikation. Liste über energie-effizienz-experten.de. Achtung: Reine „Online-Ausweise" ohne Vor-Ort-Termin sind beim Bedarfsausweis nicht zulässig.

Energieeffizienz­klassen (A+ bis H)

  • A+: < 30 kWh/(m²·a) — Passivhaus-Niveau
  • A: 30–50 — KfW-Effizienzhaus 40/55
  • B–C: 50–100 — solide moderne Häuser
  • D–E: 100–160 — sanierte Altbauten
  • F–G: 160–250 — Sanierungsbedarf
  • H: > 250 — kompletter Altbau ohne Sanierung

Wichtig

  • Energieausweis muss bei Besichtigung vorgelegt und nach Kauf-/Mietvertrag ausgehändigt werden
  • Falsche oder fehlende Angaben im Inserat = Ordnungs­widrigkeit nach §108 GEG (bis 15.000 €)
  • Ausweise gelten 10 Jahre — bei langer Vermarktung rechtzeitig prüfen
  • Nach umfangreicher Sanierung lieber neuen Ausweis ausstellen (Klassenwechsel = höherer Verkaufspreis)

Häufige Fragen Energieausweis

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Neuvermietung — spätestens bei der Besichtigung. Bei reiner Eigennutzung keine Pflicht. Denkmal­geschützte Gebäude sind ausgenommen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

10 Jahre ab Ausstellungs­datum. Nach umfangreicher Sanierung empfiehlt sich vor Ablauf ein neuer Ausweis — die bessere Effizienzklasse kann den Verkaufspreis spürbar erhöhen.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — was ist besser?

Verbrauchsausweis ist günstig (60–150 €) und schnell, aber stark abhängig vom Heizverhalten der Vor-Bewohner. Bedarfsausweis ist teurer (350–700 €), aber aussagekräftiger und unabhängig vom Nutzer. Bei Altbauten bis 4 Wohnungen ohne Sanierung ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

BAFA-gelistete Energie­berater, qualifizierte Architekten und Ingenieure. Online-Ausweise ohne Vor-Ort-Termin sind beim Bedarfsausweis nicht zulässig — beim Verbrauchsausweis kann das ausreichen, wenn alle Daten vorliegen.

Was passiert, wenn ich ohne Ausweis verkaufe?

Bußgeld bis 15.000 € pro Verstoß (§108 GEG). Wettbewerbs­vereine, Verbraucher­zentralen und Konkurrenz scannen Inserate gezielt. Kein Ausweis = Risiko, dass der Kaufvertrag angefochten wird wegen arglistiger Täuschung.

Inserat-Pflichtangaben

  1. Typ (Bedarf/Verbrauch)
  2. Endenergiebedarf kWh/(m²·a)
  3. Wesentlicher Energieträger
  4. Baujahr
  5. Effizienzklasse (A+ bis H)

Pflicht seit §80a GEG. Bis 15.000 € Bußgeld bei Verstoß.

Effizienzklassen

A+< 30 kWh/m²a
A30–50
B50–75
C75–100
D100–130
E130–160
F160–200
G200–250
H> 250

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