GEG-Sanierungspflicht-Check
Nach Hauskauf, Erbschaft oder Schenkung hast du 2 Jahre Zeit, drei Pflicht-Maßnahmen umzusetzen — Heizungstausch (§72), Dach-/Geschossdecken-Dämmung (§47) und Rohrdämmung (§71). Bußgeld bei Nichteinhaltung: bis 50.000 €. Hier in 60 Sekunden prüfen, was dich betrifft.
Auf dem Typschild / im Schornsteinfegerprotokoll.
Die drei GEG-Pflichten im Detail
1. Heizungs-Austausch (§72 GEG)
Öl- und Gas-Konstanttemperatur-Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Brennwert- und Niedertemperatur-Heizungen sind ausgenommen. Bei Eigentümerwechsel ab 01.02.2002 gilt eine 2-Jahres-Frist; Selbstnutzer von Ein-/Zweifamilienhäusern, die schon vor 2002 dort wohnten, sind solange befreit, bis sie verkaufen oder vererben.
2. Oberste Geschossdecke / Dach (§47 GEG)
Die oberste Geschossdecke beheizter Räume — oder alternativ das Dach — muss einen Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllen (U-Wert ≤ 0,24 W/(m²·K)). Wer das nicht erreicht, muss nachträglich dämmen. Selbstnutzer-Befreiung wie oben.
3. Rohrdämmung in unbeheizten Räumen (§71 GEG)
Heizungs- und Warmwasserleitungen, die durch unbeheizte Räume laufen (z.B. Keller), müssen gedämmt sein. Kostenmäßig die mit Abstand günstigste Pflicht (Material ab 80 €), oft in Eigenleistung machbar.
Was bedeutet das für den Kaufpreis?
Wenn du eine Immobilie mit ungedämmtem Dach und alter Heizung kaufst, kannst du die Pflicht-Sanierungskosten in die Preisverhandlung einbringen. Realistische Spanne in Coburg: 25.000–55.000 € für die drei Pflicht-Maßnahmen vor Förderung. Nach Abzug BAFA/KfW typisch 12.000–28.000 € Eigenanteil.
Bei Coburg-Bestand häufig
- Etwa 40 % der Coburger Wohngebäude sind vor 1970 errichtet (Zensus 2022) — typische Sanierungsfälle.
- Heizungsalter prüfst du am Typschild oder im Schornsteinfeger-Protokoll.
- Bedarfsausweis (350–700 €) ist bei Vor-1978-Bestand Pflicht.